Die ersten 30 Minuten
- Kind entlasten: „Danke, dass du es sagst. Wir lösen das zusammen.“
- Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Profilnamen und Link speichern. Bei intimen Bildern keine Screenshots weiterverbreiten, sondern sofort Erwachsene und ggf. Polizei einbinden.
- Nicht zurückschreiben: Keine Gegenbeleidigung, keine öffentliche Diskussion, keine Drohung im Chat.
- Blockieren und melden: Erst nach der Beweissicherung, dann Plattform-Meldeweg nutzen.
- Schule informieren: Wenn Täter*innen aus dem Umfeld kommen, braucht die Schule eine klare, sachliche Dokumentation.
Häufige Fragen
Soll ich meinem Kind sofort das Handy wegnehmen?
Meist nicht als erstes. Viele Kinder erzählen sonst beim nächsten Mal nichts mehr. Besser: sichern, beruhigen, gemeinsam entscheiden, welche Chats pausieren.
Wann muss die Schule eingebunden werden?
Wenn Beteiligte aus der Klasse, dem Verein oder der Schule kommen, wenn das Kind dort Angst hat oder wenn Inhalte im Klassenchat kursieren.
Wann ist Cybermobbing strafbar?
Je nach Inhalt können Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, üble Nachrede, Bildmissbrauch oder Verbreitung verbotener Inhalte betroffen sein. Im Zweifel Beratung oder Polizei fragen.
Quellen und weiterführende Hilfe
Notfallplan ausdrucken
Die Eltern-Tools enthalten eine kurze Karte für Kühlschrank, Familienordner oder Elternabend.
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