Eltern-Übersicht · Stand: 6. Juli 2026

Handyverbot an Schulen: Was gilt wo?

Acht Bundesländer haben inzwischen landesweite Handy-Beschränkungen an Schulen – mit sehr unterschiedlicher Reichweite. Hier die Übersicht für alle 16 Länder, plus: was das praktisch für Ihre Familie bedeutet.

Alle 16 Bundesländer

Die Regelungen im Überblick

Es gibt keine Bundesregelung – jedes Land entscheidet selbst. Wo keine Landesregel existiert, legt die einzelne Schule ihre Handyordnung fest (über die Schulkonferenz, in der auch Eltern sitzen).

Bundesland
Regelung
Details
Hessen
Striktestes Verbot
Private Handynutzung an allen Schulformen untersagt – den ganzen Schultag inkl. Pausen (seit 2025/26). Ausnahmen: Oberstufe, Unterrichtseinsatz, Notfälle.
Bayern
Verbot, wird ausgeweitet
Grundschulen seit 2022; Kabinettsbeschluss vom März 2026: Ausweitung bis Klasse 7 (Zustimmung des Landtags steht noch aus).
Thüringen
Verbot
Private Nutzung grundsätzlich untersagt (seit August 2024), Schulen können Ausnahmen definieren.
Schleswig-Holstein
Verbot
Zunächst Grundschulen (2023/24), inzwischen auf die Klassen 1–9 ausgeweitet.
Bremen
Verbot
Primarstufe und Sekundarstufe I.
Sachsen
Verbot (Grundschule)
Grundschulen seit 1. Februar 2026.
Saarland
Verbot (Grundschule)
Grundschulen seit August 2025.
Brandenburg
Verbot (Grund-/Förderschule)
Grund- und Förderschulen (neu eingeführt).
Baden-Württemberg
Regel-Pflicht
Kein Pauschalverbot, aber seit Dezember 2025 muss jede Schule verbindliche Handy-Nutzungsregeln festlegen.
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Schulentscheid
Keine landesweite Regelung – jede Schule legt ihre Handyordnung selbst fest. Teils laufen politische Diskussionen über Landesregeln.

Stand: 6. Juli 2026. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert – Regelungen ändern sich derzeit schnell. Verbindlich ist immer die Schulordnung Ihrer Schule. Quellen: Kultusministerien der Länder, Deutscher Bildungsserver.

Praktisch gedacht

Was bedeutet das für Ihre Familie?

📞
Erreichbarkeit neu regeln

„Ich muss mein Kind erreichen können“ ist der häufigste Eltern-Einwand – aber das Sekretariat war schon immer der verlässliche Weg für Notfälle. Vereinbaren Sie: Nachrichten vor/nach der Schule, Notfälle übers Sekretariat.

🎒
Klare Schulranzen-Regel

Am einfachsten hält sich die Regel „aus und im Ranzen – von Tür zu Tür“. Halbregeln („nur in der Pause kurz“) erzeugen genau die Konflikte, die das Verbot vermeiden soll.

⚖️
Wegnehmen ist erlaubt

Lehrkräfte dürfen Handys bei Regelverstoß vorübergehend einziehen – das ist durch die Aufsichtspflicht gedeckt. Meist gibt es das Gerät am Ende des Schultags zurück; Details regelt die Schulordnung.

🗳️
Eltern können mitgestalten

Wo es keine Landesregel gibt, entscheidet die Schulkonferenz – und dort sitzen Eltern. Wer sich klarere Regeln wünscht, kann sie über die Elternvertretung aktiv anstoßen.

🏠
Zuhause nachziehen

Erste Schul-Bilanzen sind positiv: weniger Ablenkung, mehr Pausengespräche. Der gleiche Effekt gelingt zuhause mit bildschirmfreien Zonen – Ideen dazu im Bildschirmzeit-Ratgeber.

📵
Braucht es überhaupt ein Smartphone?

Wenn das Handy in der Schule ohnehin aus bleibt, reicht für den Schulweg oft ein einfaches Tastenhandy oder eine Kinder-Smartwatch. Den passenden Zeitpunkt fürs erste Smartphone finden Sie im Geräte-Ratgeber.

Schulregel + Familienregel = Wirkung

Halten Sie die Handy-Regeln Ihrer Familie schriftlich fest – inklusive der Schulzeiten.

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